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   BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98   

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https://dejure.org/1998,4724
BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98 (https://dejure.org/1998,4724)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 2 BvR 327/98 (https://dejure.org/1998,4724)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 (https://dejure.org/1998,4724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Verurteilung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Unterhaltspflichtverletzung - Verhängung einer Mißbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegerschöpfung - Mangelnde Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Das Bundesverfassungsgericht prüft in diesem Zusammenhang aber nur nach, ob dem Übermaßverbot durch die Rechtsfolgenentscheidung der Strafgerichte überhaupt Rechnung getragen und seine Tragweite bei der Auslegung und Anwendung des Strafrechts grundlegend verkannt worden ist, nicht dagegen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 [141]).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Zwar ist auch staatliches Strafen grundsätzlich der aus dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden Verhältnismäßigkeitsprüfung unterworfen (vgl. BVerfGE 92, 277 [326]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Das Antragsverfahren nach § 33a StPO gehört zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 42, 243 [250] = NJW 1976, S. 1837, 1839; BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 33 Rn. 1 sowie § 349 Rn. 17 a. E. und 26 m. w. N.).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Im übrigen beschränkt sich der Beschwerdeführer inhaltlich auf die Beanstandung einfachen Rechts und verkennt dabei ersichtlich das auf den Grundsätzen eines spezifischen Rechtsschutzbedürfnisses und der Subsidiarität beruhende Wesen der Verfassungsbeschwerde (vgl. z. B. BVerfGE 60, 360 [370]).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NJW 1996, S. 2785).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Geltendmachung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. z. B. BGHSt 21, 242 [243]; 28, 384 [386] und BGH NJW 1987, S. 1776/1777) kann auf die Vorlage der Revisionsrechtfertigung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren nicht verzichtet werden.
  • BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78

    Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung -

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Geltendmachung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. z. B. BGHSt 21, 242 [243]; 28, 384 [386] und BGH NJW 1987, S. 1776/1777) kann auf die Vorlage der Revisionsrechtfertigung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren nicht verzichtet werden.
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 207/86

    Nachprüfung der ordnungsgemäßen Ladung zur Berufungsverhandlung im

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Geltendmachung einer der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge (vgl. z. B. BGHSt 21, 242 [243]; 28, 384 [386] und BGH NJW 1987, S. 1776/1777) kann auf die Vorlage der Revisionsrechtfertigung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren nicht verzichtet werden.
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NJW 1996, S. 2785).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 327/98
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NJW 1996, S. 2785).
  • BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89

    Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Ohne Kenntnis der vollständigen Revisionsrechtfertigung ist eine verlässliche Überprüfung, ob der Beschwerdeführer seinen Rügeobliegenheiten im fachgerichtlichen Verfahren nachgekommen ist und die Verfassungsbeschwerde deshalb den Grundsatz der Subsidiarität wahrt, grundsätzlich nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris, Abs.-Nr. 3-4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris, Abs.-Nr. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris, Abs.-Nr. 4).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 101 Abs 1 S 2 durch nachvollziehbar begründetes

    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 , vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, vom 11. März 1997 - 2 BvR 325/97 -, NStZ-RR 1997, S. 202 , vom 6. Mai 1997 - 2 BvR 651/97 -, vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, vom 27. März 1998 - 2 BvR 275/98 -, vom 15. März 1999 - 2 BvR 375/99 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Ohne Kenntnis der Revisionsrechtfertigung ist eine verlässliche Überprüfung, ob der Beschwerdeführer seinen Rügeobliegenheiten im fachgerichtlichen Verfahren nachgekommen ist und die Verfassungsbeschwerde deshalb den Grundsatz der Subsidiarität wahrt, nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Ohne Kenntnis der Revisionsrechtfertigung ist eine Überprüfung, ob der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Ohne Kenntnis der Revisionsrechtfertigung ist eine verlässliche Überprüfung, ob der Beschwerdeführer seinen Rügeobliegenheiten im fachgerichtlichen Verfahren nachgekommen ist und die Verfassungsbeschwerde deshalb den Grundsatz der Subsidiarität wahrt, nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris).
  • BVerfG, 13.02.2000 - 2 BvR 2009/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung und ausreichender Begründung unzulässige

    Danach stellt sich die Erhebung offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden als Missbrauch dar, der die Anwendung des § 34 Abs. 2 BVerfGG rechtfertigt (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Januar 1998 - 2 BvR 2198/97 -, VR 1998, S. 178 f., vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 - und vom 15. März 1999 - 2 BvR 375/99 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 1999 - 1 BvR 1559/99 -, jeweils veröffentlicht in Juris).
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